Abgelehnt?! Wenn das Standesamt deinen Wunschnamen nicht einträgt …

Die Wahl eines Vornamens ist eine höchst emotionale Angelegenheit – mit vielen Möglichkeiten. Gleichzeitig gibt es rechtliche Grenzen in Bezug auf die Freiheit bei der Namenswahl. Das gilt für Eltern in Bezug auf den Vornamen ihres Kindes als auch für Personen, die im Rahmen einer Namensänderung einen neuen Namen eintragen lassen wollen. Tatsächlich wird in beiden Fällen vom Standesamt geprüft, ob es Gründe – insbesondere des Kindeswohls – gibt, die gegen die Eintragungsfähigkeit sprechen. So kommt es vor, dass ein Standesamt einen Vornamen auch mal ablehnt.

Dein Wunschname wurde abgelehnt? Das ist erst mal kein Grund zur Sorge, denn in den meisten Fällen gibt es Lösungen. Wir zeigen dir vier Möglichkeiten, was du tun kannst, wenn das Standesamt den Namenswunsch nicht akzeptiert. Hier sind sie im Überblick:

  1. Vornamengutachten
  2. Neuen Wunschnamen suchen
  3. Widerspruch einlegen
  4. Vor Gericht gehen

1. Vornamengutachten beantragen

Wenn es DIESER und kein anderer Wunschname sein soll, sollte der erste Schritt sein, eine Vornamenberatungsstelle zu kontaktieren (ja, so etwas gibt es). Hier kannst du ein Vornamengutachten zur Vorlage beim Standesamt beantragen. Für den deutschsprachigen Bereich bietet die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) in Wiesbaden einen solchen Service an.

Vornamenberatung der GfdS

Die GfdS steht in Kontakt zu den Standesämtern und verfügt über eine umfangreiche Datenbank, auf die die Standesämter selbst nicht zugreifen können. Aber auch sonst hat sie mehr Möglichkeiten der Recherche, zum Beispiel eine gut bestückte Bibliothek mit Vornamenliteratur aus verschiedensten Ländern. Hinzu kommt ein solides Expertenwissen in der Onomastik (Namenskunde) und langjährige Praxiserfahrung in der Vornamenberatung.

Und die Chancen stehen gut: In den meisten Fällen kann die GfdS einen Vornamen bestätigen (hier erfährst du, wie sie dabei vorgeht). Nur selten muss auch sie einen Vornamen ablehnen, wenn dieser ihres Erachtens nicht im Einklang mit den Kriterien der Vornamenvergabe steht.

Vornamenberatung bei der GfdS

Trotz vieler Überlegungen und Abwägungen kommt es gelegentlich vor, dass das Standesamt den Wunschnamen für ein Kind nicht ohne Weiteres eintragen kann. Dies passiert häufig bei

  • seltenen und ausländischen Vornamen
  • Vornamen, die sowohl für Mädchen als auch für Jungen vergeben werden können
  • Namen, die dem Kindeswohl entgegenstehen

In vielen Fällen kann die GfdS Abhilfe schaffen: Sie überprüft den fraglichen Namen und stellt im besten Fall eine kostenpflichtige Bestätigung für das Standesamt aus. Daraus geht hervor, dass die Eintragung des Namens aus sprachlicher Sicht kein Problem darstellt.

Hier erfahrt ihr mehr über die Vornamenberatung der GfdS und wie ihr ein Gutachten in Auftrag geben könnt.

Übrigens: Die Standesämter lassen Eltern oder Personen, die ihren Namen ändern lassen wollen, nicht zwangsläufig im Regen stehen. Mehrere von ihnen empfehlen den Kontakt zur GfdS oder fragen gar selbst auf dem „kurzen Amtsweg“ dort nach, ob ein Name schon einmal vergeben wurde.

Was du beachten solltest

Bevor du ein Vornamengutachten der GfdS beantragst, solltest du dir zwei Dinge bewusst machen:

Erstens: Ein Vornamengutachten der GfdS ist kostenpflichtig (derzeit 40 oder 45 Euro). Der Preis versteht sich als Honorar für die Vornamenrecherche sowie für Erstellung und Versendung des Gutachtens.

Zweitens: Ein Vornamengutachten der GfdS ist ein unabhängiges Empfehlungsschreiben und rechtlich nicht verbindlich. So kann es vorkommen, dass ein Standesamt deinen Wunschnamen trotz Gutachten nicht einträgt. Doch eigentlich besteht kein Grund zur Sorge: Die Standesämter richten sich so gut wie immer nach den Empfehlungen der GfdS.

Außerdem gut zu wissen

Wenn du die GfdS kontaktieren willst, solltest du vorbereitet sein. Das gilt vor allem in Bezug auf die Frage: Wie bist du auf den Vornamen gekommen bzw. wo kommt dieser her? Mach dich ggf. selbst schon einmal auf die Suche nach Belegen oder Personen, die so heißen, etwa in Vornamenbüchern oder im Internet. Manchmal fragt die GfdS auch nach Kopien/Scans spezieller Dokumente wie Geburts- und Sterbeurkunden oder Ausweispapieren, in denen dieser Name geführt wird, insbesondere bei seltenen fremdsprachigen Namen.

Wie geht es weiter?

Wenn die GfdS deinen Wunschnamen bestätigen kann und du das Vornamengutachten beauftragen willst, musst du zunächst das Honorar überweisen. Nach Geldeingang wird das Vornamengutachten erstellt und per Post an dich versandt. Die GfdS bietet auch an, das Gutachten dem Standesamt vorab per Fax oder E-Mail zukommen zu lassen. Dann geht es mit der Beurkundung schneller.

2. Neuen Wunschnamen suchen

Für den seltenen Fall, dass die GfdS einen Vornamen nicht bestätigen kann, solltest du dir überlegen, ob ein alternativer Vorname in Frage kommt. Das kann ein Vorname sein, der deinem ursprünglichen Wunschnamen sehr ähnlich ist. So kannst du prüfen, ob es zu deinem Wunschnamen Varianten oder Ableitungen gibt, die das Standesamt möglicherweise eher akzeptiert. Dabei können schon kleine Anpassungen im Klang oder in der Schreibweise helfen. Hier sind einige Tipps:

Ändere den Anlaut

Auch wenn diese erste Änderungsmöglichkeit eher stärker in die Form deines ursprünglichen Wunschnamens eingreift, so möchten wir sie dir dennoch nicht vorenthalten. Mit der Änderung des Anlauts (bei Beibehaltung des Auslauts) ändert sich der „Charakter“ des Namens oft grundlegend, allerdings bleiben auf diese Weise „Grundton“ und Länge des Vornamens erhalten.

So kann die Anlaut-Änderung aussehen

Beispiel 1: Dein Wunsch-Jungenname ist Fake. Dieser wird aber aufgrund des englischen Worts für ‚Fälschung, gefälscht‛ abgelehnt. Dann wäre es etwa möglich, das F durch die Buchstabenkombination Bl zu ersetzen. Im Gegensatz zu Fake ist Blake ein gebräuchlicher englischer Vorname mit der Bedeutung ‚ein dunkler, gutaussehender Mann‛.

Beispiel 2: Das Standesamt kann deinen Wunsch-Mädchennamen Morle, der zudem häufig als Name für Katzen vergeben wird, nicht finden und lehnt diesen ab. Dann würde es etwa schon ausreichen, wenn du den Anfangsbuchstaben M durch ein D oder ein L ersetzt: Das Internationale Handbuch der Vornamen, mit dem auch die Standesämter arbeiten, weist Dorle als geschlechtsneutralen und Lorle als weiblichen Vornamen aus.

Achtung: In wenigen Fällen könnte die Beibehaltung des Auslauts Probleme in puncto Geschlechtsspezifität mit sich bringen. Zwar sind in den meisten Fällen Endungen von Vornamen klar weiblich oder klar männlich konnotiert, während andere eine Tendenz hin zur Geschlechtsneutralität aufweisen. Doch ist dies manchmal nicht so einfach, wie man denkt – dies beweisen etwa die Vornamen Doris (weiblich) und Boris (männlich).

Ändere den Auslaut

Die Änderung des Auslauts ist die einfachste Möglichkeit, deinen Wunschnamen anzupassen, da auf diese Weise die ursprüngliche Form und der ursprüngliche Charakter weitestgehend erhalten bleiben können. In jedem Fall wird der neue Vorname deinem Wunschnamen doch erstaunlich ähnlich sein.

So kann die Auslaut-Änderung aussehen

Beispiel 1: Du willst deine Tochter Liam nennen, doch dein Namenswunsch wird abgelehnt, da Liam ein rein männlicher Vorname ist. In der Tat handelt es sich um eine Kurz- bzw. Koseform von William, die englische Form von althochdeutsch Wilhelm ‚willensstarker Beschützer‛. Hier wäre es naheliegend, eine weibliche Entsprechung von Liam zu wählen, belegt ist etwa Liama bzw. Liamah mit entsprechender Bedeutung (‚willenstarke Beschützerin‛). Oder aber du änderst den letzten Buchstaben und wählst Lian, ein geschlechtsneutraler Vorname chinesischen Ursprungs mit der Bedeutung ‚anmutige Weide‛.

Beispiel 2: Aus Morle kann ebenso Morley werden, ein geschlechtsneutraler Vorname aus dem Englischen mit der Bedeutung ‚Wiese am Moor‛.

Ändere das Namensinnere

Auch durch Änderungen im Wortkörper können Namen entstehen, die deinem Wunschnamen sehr nahekommen. Das kann die Änderung mehrerer Buchstaben oder auch nur eines einzigen Buchstabens sein.

So kann die Änderung im Namensinneren aussehen

Beispiel 1: Dein Wunschname lautet Theiler – in diesem Fall möchtest du deinen eigenen Familiennamen an das Kind weitergeben, das den Nachnamen der Mutter tragen wird. Da es sich jedoch um einen reinen Familiennamen handelt, wird Theiler als Vorname abgelehnt. Doch stattdessen könntest du auf den gleichlautenden englischen Vornamen Tyler zurückgreifen, der für Jungen und Mädchen vergeben werden kann. Auch Varianten des Namens wären möglich, etwa Tilaer, Tiler, Tyeler, Tyelor, Tyhler, Tylar und Tylor.

Beispiel 2: Wir greifen auch hier noch einmal das Beispiel von oben auf. In der Tat scheint Morle in der Vornamenliteratur nicht belegt zu sein, während dies sehr wohl für Merle gilt – ein französischer Name zu lateinisch merula ‚Amsel, ähnlich einer Amsel‛, der für Mädchen wie Jungen vergeben werden kann.

Weitere Tipps zur Änderung deines Wunschnamens

  • Ziehe Literatur oder sonstige Quellen heran: Gehe im besten Fall auf Nummer sicher und überprüfe deine „Änderungsideen“. So kannst du etwa in Vornamenbüchern oder im Internet recherchieren. Viele Vornamenslisten sind online frei verfügbar. Auch Namensportale können eine Hilfe sein. Doch Vorsicht: Nicht alle sind seriös. Außerdem kannst du nach realen Namensträger(inne)n Ausschau halten, etwa in den sozialen Medien – denn auch das können Belege sein, die die Eintragungsfähigkeit des Namens erhöhen.
  • Hol dir Hilfe von Freunden oder Verwandten: Wenn du in puncto Kreativität an deine Grenzen kommst, kannst du auch Personen aus deinem Freundes- oder Familienkreis kontaktieren – vielleicht kennt jemand den einen oder anderen „Kniff“. Auch ein Austausch über die sozialen Medien oder in Namensforen wäre denkbar.
  • Hol dir Hilfe von einer Namensberatungsstelle: Nicht zuletzt hast du die Möglichkeit, Kontakt mit einer Namensberatungsstelle wie der GfdS aufzunehmen. Die GfdS kann dir eine kurze Vorabeinschätzung zu einer Variante/Ableitung deines Wunschnamens geben. Oder aber sie hilft dir bei der Suche nach Varianten und Ableitungen. Allerdings ist dieser Service ggf. kostenpflichtig.
  • Beachte die Regelungen der Vornamenvergabe: Grundsätzlich solltest du bei der Suche nach einem Alternativnamen die Regelungen der Vornamenvergabe das Kindeswohl immer im Blick haben.

Übrigens gilt auch hier: Wenn das Standesamt deine Wunschvariante ebenfalls ablehnt, kannst du wiederum den Weg über die GfdS und ein Vornamengutachten probieren.

3. Widerspruch einlegen

Solltest du nicht von deinem ursprünglichen Wunschnamen ablassen wollen, hast du zunächst noch die Möglichkeit, beim Standesamt Widerspruch einzulegen, und zwar innerhalb einer Frist von meist einem Monat nach Zustellung des Ablehnungsbescheides.

In deinem Widerspruchsschreiben solltest du die Gründe für die Namenswahl ausführlich darlegen – einschließlich Argumenten, die zeigen, dass der Name dem Kindeswohl nicht widerspricht. Gleichzeitig hast du die Möglichkeit, Nachweise vorzulegen – etwa die Geburts- oder Sterbeurkunde einer Person, die den Wunschnamen trägt. Zudem ist die Anführung von früheren Gerichtsurteilen denkbar, durch die dein Wunschname oder ein ähnlicher Vorname bereits erlaubt wurde.

Im Standesamt (oder in der Stadtverwaltung) wird man deinen Fall auf dieser Basis neu prüfen und bewerten. Bei Unsicherheit kann das Standesamt sogar eine sogenannte Zweifelsvorlage beim Amtsgericht beantragen – das Gericht entscheidet dann verbindlich für das Standesamt (Rechtsgrundlage: § 49 Abs. 2 Personenstandsgesetz).

4. Vor Gericht gehen

Wenn alle Stricke reißen, besteht deine letzte Möglichkeit darin, vor Gericht zu ziehen. Dazu musst du einen schriftlichen Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Familiengericht stellen. Darin begründest du ausführlich, warum der gewünschte Name dem Kindeswohl entspricht, und fügst ggf. Belege an. Das Familiengericht prüft dann den Antrag unter Abwägung aller Umstände und entscheidet, ob der Name eingetragen werden darf. Wenn dem so ist, wird das Gericht das Standesamt verpflichten, den Namen einzutragen.

Bevor du diesen Schritt gehst, sollte dir bewusst sein, dass ein Gerichtsverfahren mit Kosten verbunden ist. Hinzu kommt, dass statistisch nicht erfasst ist, wie gut deine Erfolgschancen stehen. Allerdings gibt es nicht wenige Gerichtsurteile, die auch ungewöhnliche oder auf den ersten Blick geschlechtsunspezifische Vorname erlaubt haben.

Ein prominentes Beispiel ist der Vorname Kiran, den Eltern als einzelnen Namen für ein Mädchen eintragen lassen wollten – mit Erfolg, da der Name einerseits für Jungen wie Mädchen genutzt werde und andererseits das Kindeswohl nicht gefährdet sei, wenn das Mädchen nur diesen Namen trage. Anders hingegen der Fall Lucifer, ein auf einer Serienfigur basierender Name und gleichzeitig der Name des Teufels, der mehrfach aufgrund dieser negativen Konnotation abgelehnt wurde.

Das heißt aber auch: Wenn du wirklich gute Argumente darlegen kannst, die zeigen, dass dein Wunschname mit dem Kindeswohl vereinbar ist, und es keine gegenteiligen Argumente gibt, hast du gute Aussichten auf Erfolg.

Fazit

Die Ablehnung eines Vornamens muss nicht sein endgültiges Aus bedeuten. Wer beharrlich bleibt und Argumente anführt, hat gute Chancen, den Wunschnamen doch noch durchzusetzen – sei es über Gutachten, kreative Namensvarianten oder rechtliche Schritte. Wichtig sind Vorbereitung, Belege und das Bewusstsein, dass am Ende das Kindeswohl über allem steht – und das sollte für dich selbst auch das Wichtigste sein. Wir wünschen dir viel Erfolg!

Quellen

Bruce Lansky, 100,000+ Baby Names, New York 2006

Lesley Bolton, The Complete Book of Baby Names, Naperville 2006

Internationales Handbuch der Vornamen, Verlag für Standesamtswesen, Frankfurt am Main/Berlin 2008

Wilfried Seibicke, Historisches Deutsches Vornamenbuch, Berlin/New York 1996/2000.

https://www.advocard.de/streitlotse/familie-und-vorsorge/verbotene-vornamen-wie-kinder-nicht-heissen-duerfen/

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/12/rk20081205_1bvr057607.html

https://www.dahag.de/c/ratgeber/familienrecht/namensrecht/geburtsname

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