Vornamenbestätigungen für das Standesamt: So geht die GfdS vor

Der Nachwuchs ist endlich da und der Vorname steht schon lange fest. Doch dann die Enttäuschung: Das Standesamt will den Vornamen des Kindes nicht eintragen. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt: Die Eltern können die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) mit einer Vornamenrecherche beauftragen. Dadurch erhalten Sie ggf. ein Gutachten über die Eintragungsfähigkeit des Namens, das sie dann dem Standesamt vorlegen können.

Richtlinien der Vornamenvergabe

Tatsächlich müssen deutsche Standesämter einige Richtlinien beachten, wenn es um die Eintragung von Vornamen geht. Diese sind im Personenstandsgesetz festgeschrieben und werden der Beurteilung des Namens zugrunde gelegt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche gerichtliche Einzelfallurteile zu Vornamen, die von Fall zu Fall herangezogen werden. Meistens funktioniert das problemlos, doch gerade bei seltenen und/oder ungewöhnlichen Namen herrscht oft Unsicherheit – etwa weil die Standesbeamt(inn)en einen Vornamen nicht finden oder weil sie die Eintragungsfähigkeit eines Vornamens anzweifeln.

Vornamenexpertise der GfdS

Die GfdS hat mehr Möglichkeiten als das Standesamt: Sie hat nicht nur Expertenwissen, sondern auch jahrelange Erfahrung im Bereich der Namenskunde, der sogenannten Onomastik, und verfügt über zahlreiche Quellen der Vornamenrecherche. So können Standesbeamt(inn)en ihre Entscheidung, ob sie einen Vornamen eintragen, von den Namensexpert(inn)en der GfdS absichern lassen. Doch wie genau geht die GfdS bei der Bestätigung von Vornamen vor?

Informationen der Eltern

Eltern könne die GfdS telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Am Telefon versuchen die Mitarbeitenden der GfdS, möglichst viele Informationen von den Eltern zu erhalten:

  • Wie wird der Name geschrieben?
  • Wie wird der Name ausgesprochen?
  • Welches Geschlecht hat das Kind?
  • Soll das Kind noch weitere Vornamen erhalten?
  • Wie sind die Eltern auf den Namen gekommen? Wo kommt der Name her?

Hier wird schon deutlich: Der Kontaktweg per E-Mail erfordert manchmal Rückfragen seitens der GfdS. In jedem Fall helfen diese ersten Informationen bei der Frage, wo die GfdS ihre Recherche beginnen kann.

Quellen für die Vornamenrecherche

Anschließend machen sich die Namensexpert(inn)en auf die Suche nach dem gewünschten Vornamen. Hierzu nutzen sie verschiedene Quellen:

  • Vornamendatenbank: Die GfdS verfügt über eine umfangreiche Vornamendatenbank mit knapp 400.000 verschiedenen Vornamen und inzwischen mehreren Millionen Einzelnachweisen. Die Daten stammen zum einen von den deutschen Standesämtern. Diese melden der GfdS jährlich die neu beurkundeten Vornamen. Zum anderen enthält die Datenbank die Ergebnisse früherer Namensrecherchen der GfdS. So sind dort – neben den in den letzten Jahren in Deutschland eingetragen Vornamen – alle Vornamen hinterlegt, die die GfdS in der Vergangenheit begutachtet hat.
  • Vornamenliteratur: Daneben besitzt die GfdS eine umfangreiche Bibliothek mit Literatur zu Vornamen aus aller Welt. In der Regel greift sie auf ein Standardrepertoire zurück, das in den meisten Fällen Ergebnisse liefert. In einigen Fällen greift sie aber auch auf spezielle fremdsprachige Vornamenbücher zurück.
  • Vornamenlisten: Im Rahmen ihrer Vornamenarbeit hat die GfdS eine Sammlung von offiziellen Vornamenlisten aus aller Welt angelegt, die Aufschluss darüber geben, welche Namen im Ausland bereits eingetragen wurden.
  • Internet: In der Tat recherchiert die GfdS auch online. Die Voraussetzung ist, dass eine Seite als seriös eingestuft werden kann. Hier geht es meist um die Suche nach realen Namensträgerinnen und -trägern oder nach der Einordnung eines Vornamens mit Blick auf gewisse Vorlagen, etwa Namen von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, fiktiven Figuren oder sogar Orten.
  • Sprachexpert(inn)en: Nicht zuletzt kann die GfdS durch ihre Zweigarbeit auf ein Netzwerk von Sprachexpert(inn)en zurückgreifen, die aus vielen verschiedenen Ländern und Kulturen stammen und fremde Namen mitunter „aus erster Hand“ kennen.

Im besten Fall findet die GfdS einen Vornamen exakt in der gewünschten Form. In anderen Fällen lässt sich ein Wunschname zumindest herleiten, zum Beispiel als Variante oder Verschränkung belegter Vornamen. Wiederum für weitere Vornamen gelten ausländische Gepflogenheiten der Vornamenvergabe, die berücksichtigt werden können, sofern sie dem deutschen Recht entsprechen; zum Beispiel unterscheidet sich die Struktur afrikanischer Vornamen deutlich von derjenigen der hier bekannten Vornamen.

Kriterien der Vornamenvergabe

Die Kriterien, nach denen die GfdS die Eintragungsfähigkeit von Vornamen beurteilt, beruhen auf den Richtlinien der Vornamenvergabe aus dem Personenstandsgesetz; diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Das Kindeswohl steht bei der Vergabe eines Vornamens an erster Stelle: Ein Name darf das Kind nicht der Lächerlichkeit preisgeben.
  • Das Geschlecht des Kindes sollte – eventuell durch einen weiteren Vornamen – eindeutig zu erkennen sein. Nicht erlaubt sind geschlechtswidrige Namen.
  • Der Vorname sollte sich durch seriöse Quellen belegen lassen. Ein Beleg im Internet ist nur bedingt anzuerkennen.
  • Vornamencharakter: Die Namensform sollte als Vorname zu erkennen sein: Es darf sich nicht um einen reinen Familiennamen (z. B. Müller, Schopenhauer), ein Wort aus unserem alltäglichen Wortschatz (z. B. Mut, Hoffnung), einen Tiernamen (z. B. Motte, Hummer) oder eine Gegenstandsbezeichnung (z. B. Puppe, Blanket) handeln.

So kann es zum Beispiel sein, dass ein Wunschname im Ausland belegt oder gar gebräuchlich ist, die auf die deutsche Rechtslage gemünzten Richtlinien der Vornamenvergabe aber gegen eine Eintragung sprechen.

Vornamengutachten

Die GfdS entscheidet also auf Grundlage der Rechercheergebnisse und unter Berücksichtigung der Vornamenrichtlinien, ob sie den Wunschnamen bestätigen kann. Wenn das der Fall ist, kann sie den Eltern ein kostenpflichtiges Vornamengutachten ausstellen. Darin führt sie die Beleglage zu einem Wunschnamen auf und bestätigt auf diesem Weg die Eintragungsfähigkeit. Eventuell spricht sie hier auch noch weitere Empfehlungen aus: Wenn ein Name besonders selten ist, empfiehlt die GfdS die Vergabe eines bekannteren Zweitnamens. Und auch wenn ein Vorname als geschlechtsneutral bewertet wird, sollte aus ihrer Sicht zum Wohl des Kindes ein weiterer, geschlechtseindeutiger Vorname gewählt werden.

Namensänderungen

Ebenso kommt es bei Namensänderungen – isoliert oder im Rahmen des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) – vor, dass ein Standesamt bezüglich der Eintragsfähigkeit eines Wunschnamens unsicher ist. Auch in diesen Fällen hilft die GfdS weiter, und ihre Vorgehenswiese ist dabei dieselbe. So erfolgt die Beurteilung von Vornamen auch hier unter der Prämisse des „Kindeswohls“, denn auch auf diesem Weg eingetragene Vornamen statuieren ein Exempel: Sobald eine Person einen Namen erhalten hat, dürften streng genommen auch Eltern auf die Eintragung dieses Vornamens bestehen – so ungewöhnlich oder zweifelhaft er sein mag. Im Gegensatz zu erwachsenen Personen, die einen Namen mit Bedacht für sich selbst wählen, haben Kinder jedoch kein Mitspracherecht bei der Vornamenwahl. Für Personen, die den Geschlechtseintrag „divers“ wählen oder ihren Geschlechtseintrag streichen wollen, gilt ferner, dass sie sowohl geschlechtsneutrale als auch weibliche oder männliche Vornamen wählen dürfen – ebenso eine Kombination daraus.

Fazit: Gute Chancen für ein Happy End

Wenn ein Standesamt einen Wunschnamen ablehnt, macht es erst mal nur seine Arbeit. Doch die Entscheidung muss keine endgültige sein. Denn wo die Möglichkeiten der Vornamenrecherche von Standesämtern begrenzt sind, kann die GfdS in vielen Fällen Abhilfe schaffen, ohne die gesetzlichen Bedingungen aus dem Blick zu verlieren.

Übrigens: Die Erfolgsaussichten sind gut! Mit einem Vornamengutachten der GfdS ist die Eintragung des Wunschnamens in der Regel kein Problem – egal ob im Rahmen einer Neubeurkundung oder Namensänderung.

Vornamenberatung bei der GfdS

Trotz vieler Überlegungen und Abwägungen kommt es gelegentlich vor, dass das Standesamt den Wunschnamen für ein Kind nicht ohne Weiteres eintragen kann. Dies passiert häufig bei

  • seltenen und ausländischen Vornamen
  • Vornamen, die sowohl für Mädchen als auch für Jungen vergeben werden können
  • Namen, die dem Kindeswohl entgegenstehen

In vielen Fällen kann die GfdS Abhilfe schaffen: Sie überprüft den fraglichen Namen und stellt im besten Fall eine kostenpflichtige Bestätigung für das Standesamt aus. Daraus geht hervor, dass die Eintragung des Namens aus sprachlicher Sicht kein Problem darstellt.

Hier erfahrt ihr mehr über die Vornamenberatung der GfdS und wie ihr ein Gutachten in Auftrag geben könnt.

Teilen:

Weitere Beiträge

Spiele